Meldepflicht

Als medizinisches Labor sind wir verpflichtet, den Infektionsschutz als Teilaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu unterstützen, indem wir bestimmte Nachweise von Krankheitserregern an das zuständige Gesundheitsamt melden. Grundlage dieser Meldepflicht ist Abschnitt 3 (Meldewesen) des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO).

Bei Fragen zu konkreten Meldevorgängen kontaktieren Sie bitte unsere ärztlichen Ansprechpartner.

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